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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2007 - 1 A 2025/06   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2007 - 1 A 2025/06 (https://dejure.org/2007,73306)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.05.2007 - 1 A 2025/06 (https://dejure.org/2007,73306)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 1 A 2025/06 (https://dejure.org/2007,73306)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2006 - 1 A 3842/05
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2007 - 1 A 2025/06
    Berücksichtigt man ferner, dass es im vorliegenden Zusammenhang auf den Blickwinkel der Öffentlichkeit ankommt, auf welchen § 68 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 LBG NRW mit dem Merkmal der Ansehensgefährdung abhebt, vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 2006 - 1 A 3842/05 -, Juris, so spricht auch dies dafür, sämtliche Umstände in die Betrachtung einzubeziehen, welche im Bild der öffentlichen Meinung einen ernstzunehmenden Anknüpfungspunkt für eine mögliche Ansehensbeeinträchtigung sein können.

    vgl. zur Frage der in rechtmäßiger Weise erfolgten Einschränkung der Grundrechte des Beamten durch das Nebentätigkeitsrecht allgemein etwa BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 32.04 -, BVerwGE 127, 347 = NJW 2006, 1538 = DVBl. 2006, 637; Senatsurteil vom 8. Dezember 2006 - 1 A 3842/05 - , Juris; Schütz/Maiwald, BeamtR, § 68 Rn. 10.

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04

    Rahmengesetzgebung; allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Berufsausübung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2007 - 1 A 2025/06
    vgl. zur Frage der in rechtmäßiger Weise erfolgten Einschränkung der Grundrechte des Beamten durch das Nebentätigkeitsrecht allgemein etwa BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 32.04 -, BVerwGE 127, 347 = NJW 2006, 1538 = DVBl. 2006, 637; Senatsurteil vom 8. Dezember 2006 - 1 A 3842/05 - , Juris; Schütz/Maiwald, BeamtR, § 68 Rn. 10.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - 22d A 1534/01

    Einbeziehung weiteren disziplinarrechtlich relevanten Verhaltens eines Beamten in

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2007 - 1 A 2025/06
    Hiervon ausgehend hat das Verwaltungsgericht unter zutreffendem Hinweis auf die Rechtsprechung des Disziplinarsenats des beschließenden Gerichts, Urteil vom 26. November 2003 - 22d A 1534/01.O -, NVwZ-RR 2004, 594, sowie Juris (insb. Rn. 82), die nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne weiteres nachvollziehbare Feststellung getroffen, dass es in der Regel auf kein Verständnis der Öffentlichkeit stoßen wird, wenn (im Besonderen) ein im Rahmen eines disziplinaren Vorermittlungs- oder Untersuchungsverfahrens unter Fortgewährung seiner (Grund-)Dienstbezüge und Fortbestehen der Pflicht zur vollen Hingabe an den Beamtenberuf (§ 57 Satz 1 LBG NRW) vorläufig des Dienstes enthobener Beamter diese vorübergehende tatsächliche "Freistellung" von der Erfüllung dienstlicher Aufgaben dazu nutzt, einer anderweitigen nebenberuflichen Tätigkeit nachzugehen und daraus nicht unerhebliche (Zusatz-)Einkünfte zu erzielen.
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